Fraktionsvorsitzender
stellv. Fraktionsvorsitzender
Mitglied im Kreistag
Geschäftsführer
der Kreistagsfraktion
Änderungsantrag zum Antrag A 22/2021 - Haushaltsatzung 2022
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Änderungsantrag zum Antrag A 32/2020 - Haushaltsatzung 2021.
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Den gesamten Antrag zum 15 Minuten S-Bahn Takt hier herunterladen.
Änderungsantrag zum Antrag A 22/2021 - Haushaltsatzung 2022
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Änderungsantrag zum Antrag A 22/2021 -Haushaltsatzung 2022
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Änderungsantrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
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Änderungsantrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
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Frage 1: In welchem Zeitraum ist die Einführung des E-Government-Systems im Landkreis Gotha
geplant, mit welchem beispielsweise die Möglichkeit zur Verlängerung des Führerscheins oder die Erstellung eines KFZ-Kennzeichens mit der Option, diese auch online zu bezahlen, möglich?
Frage 2: Bis wann sollen die Kassenautomaten im Landratsamt auf kontaktloses Zahlen mit der
Akzeptanz von Kredit- und Debitkarten umgestellt werden?
Frage 3: Welche Einrichtungen im Besitz oder in Trägerschaft des Landkreises Gotha, zu denen neben dem Landratsamt insbesondere die Schulen, die Volkshochschule oder die Kreismusikschule gehören, verfügen über WLAN-Hotspots, die im Rahmen des jeweiligen Konzepts genutzt werden können.
Soweit eine Einrichtung noch nicht über die entsprechende Technik und/oder die
Voraussetzungen hierfür verfügt: Bis wann ist der jeweilige Ausbau geplant?
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Frage 1: Beabsichtigt der Landkreis Gotha zur Sicherstellung der Mobilitätsbedarfe der Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Gotha, Elektrofahrzeuge (batterieelektrisch oder Plug-In Hybride) zu erwerben oder zu leasen?
Frage 2: Stehen den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung des Landkreises Gotha zur
Erledigung ihrer Aufgaben, Diensträder (Fahrräder, E-Bikes, E-Lastenräder, Lastenräder zur Verfügung9, wenn nein ist es beabsichtig solche anzuschaffen, wenn nein warum nicht?
Frage 3: Welche Fördermöglichkeiten kann der Landkreis Gotha zum Erwerb und Betrieb der in Frage 1 und 2 benannten Fahrzeuge nutzen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Erwerb und Betrieb der in Frage 1 und 2 genannten Fahrzeuge auf den Kreishaushalt, welche Emissionseinsparungen sind durch den Erwerb und Betrieb der in Nummer 1 und 2 genannten Fahrzeuge durch die Kreisverwaltung des Landkreises Gotha zu realisieren?
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Frage 1: Weshalb hat der Landkreis nichts unternommen, damit den Bürger*innen in der Siedlung „Am Hirzberg“ nicht die Trinkwasserversorgung zum 31.07.2020 eingestellt wurde?
Frage 2: Weshalb toleriert der Landkreis das Aufstellen von Betonpollern durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Herrenhof, obwohl diese nach unserer Kenntnis nicht Bestandteil einer verkehrsrechtlichen Anordnung sind?
Frage 3: Nach unserem Kenntnisstand gibt es in dieser Angelegenheit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar. Hat dieses Urteil Rechtskraft erlangt? Wenn ja, gibt es einen Zweckverband im Landkreise Gotha, welcher dieses Urteil nicht befolgt? Wenn ja, was unternimmt der Landkreis gegen diesen Zustand, um die Daseinsvorsorge der Bürger*innen in der Siedlung „Am Hirzberg“ sicherzustellen?
Frage 4: Gab es Gespräche zwischen Mitarbeitenden des Landratsamtes Gotha und betroffenen Bürger*innen im Kontext der Gerichtsentscheidung nach Frage 3? Wenn ja, mit welchem Inhalt?
Frage 5: In welcher Verantwortung wurden Schilder im Wohngebiet „Am Hirzberg“ aufgestellt (z.B. Feuerwehrsaugstellen)? Sollten diese Schilder nicht durch den Landkreis Gotha aufgestellt worden sein, warum unternimmt die Kreisverwaltung nichts dagegen?
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Frage 1: Gibt es seitens der Kreisverwaltung im Bereich des Hitzeschutzes bereits Planungen, bspw. mit Blick auf Hitzeschutz an den kreiseigenen Gebäuden (Landratsamt, Schulen etc.)? Wenn nein, warum nicht?
Frage 2: Welche Förderprogramme sind aus Sicht der Kreisverwaltung geeignet, Fördermittel zu akquirieren, um auf Kreisebene zeitnah Maßnahmen zum Hitzeschutz umzusetzen?
Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für den Katastrophenschutz im Bereich des Hitzeschutzes parallel zu eventuell in den Kommunen des Kreises Gotha geplanten der auch bereits ergriffenen Maßnahmen aktiv zu werden?
Frage 4: In was für einem Umfang kann die Aufgabe des kommunalen Hitzeschutzes Bestandteil des Kreisklimaschutzkonzeptes werden?
Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Kreisverwaltung, im Rahmen ihrer kommunalrechtlichen Möglichkeiten im Bereich des Hitzeschutzes koordinierend für die kreisangehörigen Gemeinden tätig zu werden?
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Wir fragen den Landrat:
Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht der Landkreis im Rahmen der deutschen Herrnhuter-
Weltkulturerbe-Bewerbung, eine stärkere und weitreichendere touristische
Vermarktung der Herrnhuter Geschichte in Neudietendorf zu unterstützen und damit
gleichzeitig hochwertigen Bildungs- und Kultur-Tourismus zu fördern? Wie kann
dabei auch ganz gezielt konzeptionell das ehrenamtliche Engagement in Kultur-,
Bildungs- und Geschichtsvereinen vor Ort unterstützt werden, an denen in einer
Landgemeinde wie Nesse-Apfelstädt bei der Anbietung und Vermittlung touristischer
Angebote kein Weg vorbeiführt?
Frage 2: Wie groß erachtet der Landkreis das überregionale touristische Potential der
Herrnhuter Geschichte in Neudietendorf, auch angesichts der unmittelbaren
Nachbarschaft der Landeshauptstadt Erfurt mit ihrer außerordentlich großen
touristischen Bedeutung und Ausstrahlung?
Frage 3: Gibt es, auch wenn sich die Herrnhuter-Bewerbung in Deutschland maßgeblich auf
das sächsische Herrnhut stützt, Überlegungen seitens des Landkreises, sich über seine Mitgliedschaft in den beiden Tourismusverbänden Thüringer Wald/Gothaer
Land und dem Regionalverbund Thüringer Wald für eine stärkere Vermarktung von
Neudietendorf und die Geschichte der dortigen Herrnhuter Brüdergemeine stark zu
machen? Ist es für den Landkreis vorstellbar, sich für dieses Vorhaben bei der
Thüringer Tourismus GmbH einzusetzen?
Die gesamte Anfrage finden sie hier
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